Vorschlag einer Stellungnahme zum Referentenentwurf (Bearbeitungssatnd 05.03.2012) für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (EGov Gesetz) bezüglich:
Artikel 8: Änderung der Planzeichenverordnung 1990
Die Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 1 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Die Karten können zusätzlich digital in einem offenen Dateiformat für die Bereitstellung im Internet hergestellt werden.“
Vorschlag für eine Neufassung der Änderung der Planzeichenverordnung 1990:
„Die Karten sollen zusätzlich digital in einem offenen standardisierten Dateiformat für die Bereitstellung im Internet hergestellt werden.“
Begründung:
Für die vorgeschlagene Änderung der Planzeichenverordnung 1990, Karten zusätzlich digital in einem offenen Dateiformat für die Bereitstellung im Internet herstellen zu können, sollte auf das offene Dateiformat XPlanGML referenziert werden.
Seit dem Jahr 2004 wird in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen die Etablierung eines standarisierten Objektmodells (XPlanung) sowie eines offenen Datenformats (XPlanGML) zur Abbildung der Festlegungen, Darstellungen und Festsetzungen der Raumordnung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung kontinuierlich vorangetrieben.
Das offene Datenformat XPlanGML wurden im Rahmen der E-Government Vorhaben Deutschland-Online und MEDIA@KommTransfer gefördert und entwickelt. Die Nutzung des Standards XPlanung wurde im Rahmen eines Modellprojektes der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) erfolgreich erprobt. Die im Auftrag des IT Planungsrates tätige Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) führt den Standard XPlanung und das offene Dateiformat XPlanGML als XÖV Vorhaben auf. Der Standard wird seit Auslaufen des E-Government Vorhaben Deutschland-Online unter dem Dach des IT Planungsrates kontinuierlich weiterentwickelt und an Gesetzesänderungen im Bau- und Planungsrecht als auch an technische Weiterentwicklungen fortwährend angepasst.
Das offene Datenformat XPlanGML ist für jedermann frei zugänglich und wurde bereits von Softwareherstellern in vorhandene CAD und GIS Produkte integriert.
Im Rahmen der Umsetzung der EU-INSPIRE Richtlinie zum Annex III Thema (geplante) „Bodennutzung“ müssen bis zum Jahr 2019 digital vorliegende Planwerke auf unterschiedlichen Planungsebenen bereitgestellt werden. Die gemäß der Änderung der Planzeichenverordnung 1990 eröffnete Möglichkeit, Planwerke digital in einem offenen Dateiformat im Internet bereitzustellen, begünstigt die Nutzung des deutschen E-Government Standards XPlanung als Datenbasis für eine INSPIRE konforme Datenabgabe. Liegen alle Planungsdaten in einer einheitlichen Datenstruktur vor, genügt es, eine Transformationsregel zu definieren, um XPlanGML Daten in das von INSPIRE geforderte „Planned Land use“ Datenmodell zu transformieren. Diese aufbereiteten Daten können über zentrale Geodateninfrastrukturen der EU bzw. im Rahmen der Umsetzung von OpenData Konzepten als Web Dienste bereitgestellt werden.
Bitte in Stellungnahmen zum EGov Gesetz übernehmen!!